Cum-Ex-Steuerbetrug: Hanno Berger scheitert auch vor dem Bundesverfassungsgericht
Artikel auf www.spiegel.de
Datum: 2024-02-27 13:24:00
Wegen seiner Rolle bei Cum-ex-Deals war Hanno Berger verurteilt worden, seine Beschwerde dagegen hat das Bundesverfassungsgericht jetzt abgelehnt. Der Steueranwalt muss sich wohl mit einer langen Freiheitsstrafe abfinden.