EU-Gericht: Für TikTok gelten strenge EU-Wettbewerbsauflagen vorerst weiter
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Datum: 2024-02-10 18:27:00
TikTok will nicht als "Torwächter" im Sinne des Digital Markets Act gelten und beantragte vorläufigen Rechtsschutz. Das EuG hat dieses Begehr zurückgewiesen.